Nächste Termine

Aktuelle Seite

Seit dem 04. November befinden sich 20 von 23 Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen in der höchsten Warnstufe 3. Alle Sportarten unterliegen nun der 3G-Regel. Sonst ändert sich aber nicht wirklich etwas am Sportbetrieb. Auch Zuschauende bei Outdoor-Veranstaltungen wie Fußballspielen müssen sich nicht grundsätzlich testen, sofern es nicht regional anders gefordert ist. Bitte informiert Euch diesbezüglich über die geltenden Allgemeinverfügungen in Eurem Kreis bzw. Eurer Stadt...

+++ Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises vom 05.11.2021 im Telegrammstil +++
► 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) verpflichtend für
° Innengastronomie
° öffentliche Sportveranstaltungen im geschlossenen Raum
° Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios, Sporthallen u. ä. Angebote im Innenraum
° entgeltliche Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken
Ausnahmen für asymptomatische Kinder bis 6. Lebensjahr und Schüler, die am Testkonzept der Schule teilnehmen
► maximal 75 Teilnehmer bei nichtöffentlichen und privaten Veranstaltungen
► öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen ab 250 Teilnehmern vom Gesundheitsamt erlaubt werden
► öffentliche Veranstaltungen im geschlossenen Raum (ausgenommen Sportveranstaltungen) dürfen nur mit 2G oder 3GPlus-Regel durchgeführt werden
° 2 G: Zugang nur, wenn geimpft oder genesen
°3G-Plus: Zugang nur, wenn geimpft oder genesen oder PCR-getestet
► Maskenpflicht bei Wochenmärkten, Spezialmärkten, Bushaltestellen und überall, wo Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.